Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigten,
durch die fortschreitende Impfbereitschaft und die steigende Zahl der bereits geimpften Schülerinnen und Schüler sowie der Beschäftigten an den Schulen, wurde seitens der Landesschulbehörde eine Testpflicht für vollständig geimpft bzw. genesene Schulbeteiligten ausgesetzt und wir erhalten für diese Schüler und Schülerinnen keine weiteren Testkits für die Testungen.
Da wir als Schule angehalten sind, die endgültige Anzahl der zu testenden Schülerinnen und Schüler anzugeben, können wir unserem Angebot und dem Angebot des Landkreises weiterhin zu testen, nicht mehr nachkommen. Die ungeimpften und ungenesenen Schüler/innen bekommen natürlich weiterhin von der Schule die Tests zur Verfügung gestellt.
Den geimpten oder genesenen Schüler/innen steht es natürlich frei, privat eine Testung durchzuführen.
Bei vergessenem Nachweis besteht keine Möglichkeit, sich in der Schule nachzutesten, außer es liegen fehlerhafte Testkits vor, welches Sie schriftlich bescheinigen müssen.
Es besteht für Ungeteste, Ungeimpfte und Ungenesene nach wie vor ein Betretungsverbot der Schule, sodass Kinder ohne Nachweis sofort abgeholt werden müssen.