Impftermine für Kinder zwischen 5-11 Jahren sowie mit dem Impfstoff Novovax

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie ihr/Sie bereits der Kreiszeitung entnehmen konnten, gibt es die Möglichkeit,

am 04.03. und 25.03.2022 am Standort Sulingen einen Impftermin für Kinder im Alter von 5-11 Jahren wahrzunehmen. 

Es werden ausschließlich Terminketten angeboten, d.h. mit dem Termin zur Erstimpfung ist direkt die Buchung des Termins für die Zweitimpfung vorgesehen. Die Impfungen finden jeweils am Impfstandort in Sulingen (Impfstation Sulingen - ehemalige Grundschule- Schmelingstraße 32, 27232 Sulingen) statt.

Erstimpfung: Freitag, 04.03.2022

Zweitimpfung: Freitag, 25.03.2022

Es stehen 80 Impftermine im Zeitraum von 13 Uhr bis 15.30 Uhr zur Verfügung. Die verfügbaren Termine sind ab sofort ausschließlich über das Terminvergabeportal

www.terminland.eu/impfen-diepholz zu buchen.

Zu den jeweiligen Impfterminen wird ausschließlich der eigens entwickelte Kinderimpfstoff der Marke Biontech angeboten.

 

Zudem werden am Sonntag, den 06.03.2022, Erstimpfungen mit dem Vakzin von Novavax am Impfstandort in Syke verabreicht. Die dazugehörige Zweitimpfung findet am Montag, den 28.03.2022 statt, sodass ausschließlich Terminketten angeboten werden. Die STIKO empfiehlt den Impfstoff zur Grundimmunisierung von Personen ab 18 Jahren. Hierbei sind zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens 3 Wochen zu geben. 

 

Vorbehaltlich ausreichender Lieferungen sollen an den genannten Tagen im Zeitraum von 10:00 bis 16:00 Uhr ca. 360 Impfstoffdosen zur Verfügung stehen. Die verfügbaren Termine sind für alle Interessierten ab sofort über das Terminvergabeportal www.terminland.eu/impfen-diepholz zu buchen.

Parallel können sich Interessierte auch auf einer Warteliste des Landes Niedersachsen für eine Impfung mit Novavax registrieren lassen. Diese Warteliste ist über die Landeshotline (Tel.: 0800/9988665) erreichbar.

Der Impfstoff Nuvaxovid des Herstellers Novavax ist seit dem 20. Dezember 2021 in der EU zugelassen. Bei dem Impfstoff des Herstellers Novavax handelt es sich um einen Proteinimpfstoff mit einem Wirkverstärker (Adjuvans). Der Impfstoff ist, wie alle anderen in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffe auch, ein Totimpfstoff.

Nur bei der Verabreichung einer Erst- und Zweitimpfung gilt die Grundimmunisierung als abgeschlossen. Die Voraussetzungen zur Erfüllung der berufsbezogenen Impfpflicht (§ 20 Abs. 6 In-fektionsschutzgesetz) wird erst bei Abschluss der Grundimmunisierung erreicht.